Betreuung und Begleitung.
Ambulante Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII
Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Form der Hilfe zur Erziehung nach dem Kinder– und Jugendhilfegesetz (§31 KJHG, i.V.m. §31 SGB VIII). Sie soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie. Die Sozialpädagogische Familienhilfe wird vom Jugendamt finanziert und ist für die Hilfesuchenden kostenlos.
Die Arbeit in den Familien orientiert sich am gesamten Familiensystem und an dessen sozialen Netzwerk. Dazu werden die Familien in ihrer häuslichen Umgebung aufgesucht, um gemeinsam mit den Fachkräften nach nahe liegenden und passenden Lösungen zu suchen. Ihnen soll die Verantwortung für die Bewältigung ihrer Probleme nicht abgenommen werden, sondern sie sollen zu eigenen Lösungen angeregt werden, um die vereinbarten Ziele zu erreichen. Diese Ziele werden gemeinsam in einem Hilfeplan festgelegt und regelmäßig überprüft.
Grundsätzliche Ziele
der Sozialpädagogischen Familienhilfe sind:
- die Wiederherstellung und Stärkung der Erziehungsfähigkeit
- das Aufdecken von Stärken und Fähigkeiten der einzelnen Familienmitglieder
- die Unterstützung bei der Alltagsbewältigung
- die Stärkung des Selbstwertgefühls
- die Stärkung der Konfliktfähigkeit
- die Verbesserung der Beziehungen untereinander
- die Auflösung von Isolation
- die Entwicklung von Lebensperspektiven
- die Unterstützung bei der materiellen Absicherung
- die Kooperation mit Fachberatungsstellen.
Die Erziehungsbeistandschaft (§30 SGB VIII) ist ein ambulantes Angebot für Kinder, Jugendliche und deren Familien. Der Schwerpunkt liegt auf der individuell begleitenden Arbeit mit dem jeweiligen Kind oder Jugendlichen. Zusätzliche Beratungen der Eltern bzw. gemeinsame Familiengespräche sind Teil der Arbeit des Erziehungsbeistandes.
Die Fachkräfte arbeiten auf den Grundlagen des systemischen Ansatzes und nutzen dabei Methoden aus der sozialen Einzelhilfe, der sozialen Gruppenarbeit und der Erlebnispädagogik. Ein gemeinsam erstellter Hilfeplan bildet die Grundlage.
Eine Erziehungsbeistandschaft ist sinnvoll, wenn
- die Streitigkeiten zwischen Eltern und Kind / Jugendlichen ein ungewöhnliches Ausmaß annehmen
- die Eltern keinen Draht mehr zum Kind / Jugendlichen finden
- sich das Kind / der Jugendliche zum Außenseiter entwickelt
- das Kind / der Jugendliche nur noch schlechte Noten in der Schule bekommt
- das Kind / der Jugendliche im ständigen Konflikt bei den Mitschülern steht
- es große Probleme in der Ausbildung gibt
- noch genügend Möglichkeiten innerhalb der Familien offen sind, um vorhandene Strukturen zu verändern
Schulbegleitung nach § 35a SBG VIII als ambulante Form der Eingliederungshilfe für behinderte oder von einer Behinderung bedrohte junge Menschen. Schulbegleiter unterstützen das Kind/den Jugendlichen während der Schulzeit, mit dem Ziel eine angemessenen Schulbildung zu erreichen.
Aufgaben eines Schulbegleiters können u.A. sein:
• Unterstützung / Hilfestellung bei alleine nicht zu bewältigenden Aufgaben
• Sicherstellung des Verstehens von Aufgaben und Anforderungen
• Stärkung der aktiven Mitwirkung im Unterricht
• Umgang mit Aggressionen
• Bewältigung von Ängsten
• Hilfestellungen in der Kommunikation mit Lehrkraft und Mitschülern
• Stärkung eines positiven Sozialverhaltens / der Sozialkontakte / der Selbstkontrolle
• Unterstützung während unstrukturierter Zeiten (z. B. Pausen, Unterrichtsausfälle)
• Disziplinierendes Einwirken
Die vom Schulbegleiter einzusetzenden Mittel und Methoden sind spezifisch vom Einzelfall und der jeweiligen Bedarfssituation abhängig.
Begleiteter Umgang nach §18 Abs. 3 SGB VIII soll den Kontakt zwischen dem Kind und den für das Kind wichtigen, jedoch mit ihm nicht zusammenlebenden Menschen wie z.B. Vater, Mutter oder anderen Beteiligten fördern.
• Ein Begleiteter Umgang ist bei verschiedenen Ausgangslagen sinnvoll:
· Anbahnung des Erstkontaktes zwischen Kind und beteiligten Personen
· bei hohem Konfliktpotential der Beteiligten
· bei Loyalitätskonflikt des Kindes
· bei sonstigen Beeinträchtigungen eines der Beteiligten (körperliche oder seelische Probleme)
• Aufgaben des Umgangsbegleiters:
· Förderung positiver Kontakte zwischen Kind und Beteiligten
· Gespräche mit allen Beteiligten zur Reflexion der Umgänge oder zur Deeskalation
· Begleitung der Übergabe (Holen und Bringen des Kindes, Anwesenheit in der Übergabezeit)